Wohnbaupaket

Das Wohnbaupaket setzt die richtigen Impulse

Ökologischen und leistbaren Wohnraum schaffen, Eigentum ermöglichen, Konjunktur ankurbeln – Handwerkerbonus für Arbeiten bei Um- und Neubau und PV-Pflicht wird auf den Weg gebracht.

Mit dem Baukonjunkturpaket setzen wir Maßnahmen für ökologischen, qualitativ hochwertigen und verdichteten Wohnbau, schaffen leistbaren Wohnraum und kurbeln die österreichische Bauwirtschaft wieder an. Und das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen. Das Wohnbaupaket umfasst Maßnahmen wie die Nebengebührenbefreiung, günstige Wohnbaudarlehen, attraktive Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude oder zusätzliche Mittel für den Wohnschirm sowie das -Kernstück des Wohnpakets mit dem Zweckzuschuss in der Höhe von einer Milliarde für den gemeinnützigen Wohnbau. Im Endausbau wird das Wohnbaupaket ein Volumen von insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro aufweisen.

Für die Bundesregierung und uns im Parlament steht das Thema Wohnen ganz oben auf der politischen Agenda. Dementsprechend haben wir gehandelt und setzen mit dem Wohnbaupaket die richtigen Schritte, um die besten Rahmenbedingungen für ein Mehr an benötigtem Wohnraum, die Entlastung von Käuferinnen und Käufern von Eigentum, steuerliche Maßnahmen für Investitionen und eine starke Konjunktur in Österreich zu ermöglichen. Der Handwerkerbonus wird dieses breite Paket weiter abrunden. Damit folgen wir dem Kurs, den Bundeskanzler Karl Nehammer mit seinem Österreichplan gesetzt hat.

Die konkreten Maßnahmen des Wohnbaupakets im Überblick:

Eine Milliarde für den Gemeinnützigen-Sektor als Zweckzuschuss für die Länder. 

Mit dem Zweckzuschuss für die Länder wird in den nächsten drei Jahren insgesamt eine Milliarde Euro für den Gemeinnützigen-Sektor zur Verfügung gestellt. Damit werden sowohl gemeinnützige Mietwohnungen, Mietwohnungen mit Kaufoption sowie Eigentumswohnungen gefördert und unterstützt. Damit sichern wir rund 20.000 Arbeitsplätze und tragen zur nachhaltigen Entwicklung der österreichischen Wirtschaft bei. Mit diesen Geldern können rund 20.000 Wohnungen gebaut und 5.000 Wohnungen saniert werden. Damit schaffen wir neuen Wohnraum für über 40.000 Menschen.

Auszeit für Nebengebühren.

Ab April gibt es eine befristete Befreiung von der Grundbuchs- und der Pfandrechtseintragungsgebühr bei der Begründung eines Hauptwohnsitzes, bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro, wobei die Nebengebühren für Beträge darüber hinaus zu entrichten sein werden. Ab einer Summe von zwei Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung. Die Nebengebührenbefreiung gilt für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und Einlangung des Eintragungsantrags ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchsgericht bis spätestens am 30. Juni 2026. Insgesamt ist dabei eine Gesamtersparnis von 11.500 Euro möglich.

Leichterer Zugang zu Eigentum.

Geförderte, günstige Wohnbaudarlehen sorgen für einen massiv erleichterten Zugang zur Finanzierung der eigenen vier Wände – vor allem für junge Familien. Der Bund refinanziert günstige Darlehen der Länder über Mittel, die durch die OeBFA (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur) bereitgestellt werden. Die Finanzierung wird auch über die jeweiligen Banken in den Ländern möglich sein. Wenn die Länder von dieser Refinanzierungs-Maßnahme des Bundes profitieren wollen, dürfen Darlehenszinsen maximal 1,5 Prozent betragen und das Darlehen darf sich höchstens auf 200.000 Euro belaufen.

Photovoltaikanlagen für unser Klima.

Auf allen geförderten Neubauten muss ein Sonnenkraftwerk errichtet werden. Die Bundesländer können die Fördermittel für den Neubau nur für Bauten vergeben, wenn auf dem Dach eine Photovoltaikanlage errichtet wird. Davon umfasst sind jene 780 Millionen Euro, die von der Bundesregierung an die Bundesländer zur Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus ausgeschüttet werden. Damit wollen wir sicherstellen, dass die gebauten Wohnungen gleichzeitig auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Vorgesehen ist, dass pro 100 Quadratmeter Wohnfläche mindestens ein Kilowattpeak Photovoltaik installiert wird.

Handwerkerbonus lässt Haushalte und Wirtschaft profitieren.

Handwerkerbonus zur Förderung der Lohnkosten für Arbeiten bei Um- und Neubau, für Rechnungen bis maximal 10.000 Euro pro Jahr. 20 Prozent der eingereichten Rechnungen bis 10.000 Euro werden gefördert, die Mindestrechnungssumme wird sich auf 500 Euro belaufen. Haushalte können also bis zu 2.000 Euro an Handwerkerbonus beziehen. Gültig soll der Handwerkerbonus dann rückwirkend mit 1. März sein. Ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Rechnungen sind dann förderwürdig, Anträge können ab 15. Juli 2024 gestellt werden. Der Handwerkerbonus gilt für Maßnahmen, die ab dem 1. März 2024 erfolgen und vor dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen sind.

Reparaturbonus für Haushaltsgeräte und elektrische Geräte.

Die Mittel für den Reparaturbonus werden für 2024 im Zuge des Wohnbaupakets um 50 Millionen Euro auf nun 133 Millionen Euro erhöht. Ziele dabei sind die Ausweitung der Förderung auf weitere Produktkategorien, die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten sowie eine Steigerung der Nutzungsintensität. Konkret gefördert wird die Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten.

„Verländerung“ der Leerstandsabgabe.

Um gegen Spekulation, Leerstand und weiteren Bodenverbrauch vorzugehen, sollen die Bundesländer die Kompetenz erhalten, wirksame Steuern zur Wohnraummobilisierung einzuheben. Damit können die Länder leichter und effizienter der Spekulation mit wertvollem Wohnraum einen Riegel vorschieben. Das ist ganz besonders für Bundesländer, deren Wohnraum notorisch knapp ist, eine große Chance. Die Länder sind nun frei in der Wahl der Höhe der Abgabe.

Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten als Investitions-Impuls.

Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) als Impuls für Investitionen: Das Wohnbaupaket bringt eine Erhöhung der Abschreibung für Abnutzung (AfA) für alle Wohngebäude, die bis zum 31. Dezember 2026 fertiggestellt werden. Und das für drei Jahre mit einem Satz von 4,5 Prozent. So können in den ersten drei Jahren ab Fertigstellung 4,5 Prozent des Gebäudes steuerwirksam abgeschrieben werden – wenn bestimmte klimafreundliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Anreize für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen.

Ein auf zwei Jahre befristeter Sanierungsbonus soll Anreize für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen bzw. den Heizungstausch schaffen. Dieser „Öko-Bonus“ gilt für Vermieterinnen und Vermieter von Wohngebäuden und wird 15 Prozent der Investitionssumme für klimafreundliche Maßnahmen umfassen. Der Bonus für Sanierungsmaßnahmen umfasst für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt Mittel in der Höhe von 300 Millionen Euro.

Unterstützung bei Miet- und Energiekostenrückständen.

Für wichtige Unterstützung sorgen 60 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Wohnschirm. Mieterinnen und Mietern, die aufgrund der Teuerungswelle vom Verlust ihrer Wohnung bzw. der Delogierung bedroht sind, soll damit nicht nur bei Mietrückständen, sondern auch bei Energiekostenrückständen geholfen werden.

Aktualisiert am 26.04.2024